Wappenlehn

Wappenlehn

Wappenlehn (lat. Feudum insignium), das von dem Lehnherrn seinem Vasallen verliehene Recht ein bestimmtes Wappen zu führen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Lehnswappen — Das Lehnswappen, auch Lehnwappen genannt, waren seit dem Mittelalter vom Lehnsherren verliehene Wappen. Die Wappen waren an das Lehen gebunden. Der so genannte Wappenlehn (oder Wappenlehen) (lateinisch Feudum insignium) bestimmte das Recht des… …   Deutsch Wikipedia

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  • Wappen — Wappen, 1) im Allgemeinen Schilde mit allerlei Figuren verziert u. umgeben; bes. 2) die den Regeln der Heraldik (s. d.) gemäßen Darstellungen gewisser Bilder u. Figuren (Wappenbilder) im Schilde u. Oberwappen, deren Gebrauch dem Besitzer entweder …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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