Wappensteuer

Wappensteuer

Wappensteuer, s.u. Steuer S. 805.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Wappensteuer — Wappensteuer, in England eine Luxussteuer für das Recht, Wappen zu führen. Sie wird in Form einer Lizenz erhoben und ist nach der Höhe der Wagensteuer (s. d.) abgestuft, die der Wappenführende zahlt. Ertrag: ca. 11/2 Mill. Mk. jährlich …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wappensteuer — Wappensteuer, eine Luxussteuer, die in England für das Recht, ein Wappen zu führen, erhoben wird …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Luxussteuern — Luxussteuern, Steuern, die aus Anlaß des Gebrauchs und Verbrauchs von bestimmten Luxusgegenständen oder überhaupt vom Luxusaufwand erhoben werden. Die L. der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern Abgaben, die durch ihre Höhe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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