Wechselverbindlichkeit

Wechselverbindlichkeit

Wechselverbindlichkeit, Wechselverbundene, Wechselverjährung, s.u. Wechsel S. 952.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aval — (franz., spr. ăwáll, v. lat. ad vallem, »zu Tal«, abwärts, d. h. untenstehend, mit Bezug auf die Wechselunterschrift), eine Wechselverbindlichkeit, die dadurch hergestellt wird, daß deren Übernehmer (Avalist) seinen Namen unter den eines andern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechselvertrag — Wechselvertrag, die durch Geben und Nehmen des formgerechten Wechsels (s. d.) erfolgende Einigung zweier Personen über die Begründung einer Wechselverbindlichkeit. Während die Begebungstheorie eine Wechselverpflichtung nur entstehen läßt, wenn… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldwechsel — 1. Begriff: ⇡ Wechsel, aus dem der ⇡ Bezogene als Hauptschuldner verpflichtet wird. Vgl. auch ⇡ Akzept. Gegensatz: ⇡ Besitzwechsel. 2. Bilanzierung: In der Jahresbilanz sind Sch. unter den Passiven gesondert, also bes. getrennt von den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Intervention — In|ter|ven|ti|on, die; , en <lateinisch> (Vermittlung; staatliche Einmischung in die Angelegenheiten eines fremden Staates; Eintritt in eine Wechselverbindlichkeit) …   Die deutsche Rechtschreibung

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