Weichbild

Weichbild

Weichbild (vom mittelhochd. wich u. bild, u. bedeutet entweder [von wich, Ort, Stadt] das Orts-, Stadtbild, welches als Zeichen wie weit die Gerichtsbarkeit eines Ortes reicht, an dessen Grenze stand; od. [von wich, geweiht, heilig] ein unverletzliches Zeichen, namentlich ein Kreuz, welches an den Grenzen eines Ortsbezirks aufgerichtet war), 1) der städtische, für sich einen eigenen Gerichtsbezirk bildende, besonderen Frieden genießende Bezirk; 2) die Stadt mit dem dazu gehörigen Territorium; 3) den für die Stadtgerichtsbarkeit bestimmten District, bes. die Stadtflur außerhalb der Ringmauern; 4) (Weichbildrecht), Inbegriff aller Rechte u. Privilegien einer Stadt; das merkwürdigste W. ist das Sächsische od. Magdeburgische Weichbildrecht neu herausgegeben von Daniels u. Gruben, Berl. 1857, s. Magdeburgisches Schöppenrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Weichbild — »Ortsgebiet«: Das ursprünglich niederd. mitteld. Wort (mhd. wīchbilde, mnd. wīkbelde, entsprechend mniederl. wijcbelt) enthält als erstes Glied das Substantiv mhd. wīch , ahd. wīh, mnd., asächs. wīk (mniederl. wīk, aengl. wīc) »Wohnstätte,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Weichbild — Sn Außenbezirke, die zu einer Stadt gehören per. Wortschatz fach. (12. Jh.), mhd. wīchbilde, mndd. wīkbelde, mndl. wijc(h)belt Hybridbildung. Rechtswort, das zunächst etwa Ortsrecht bedeutet (zu ahd. wīh m., as. wīk m. Flecken aus l. vīcus m.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Weichbild — (von wîch, wurzelverwandt mit lat. vicus, griech. οἷκος, »Haus«, insbes. »befestigtes Haus, Burg«; lat. Pomerium, s. d.), ursprünglich das Burgbild (bildliches Zeichen des Gebietes, für welches Burgrecht galt). Später bezeichnet das Wort W. das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Weichbild — Weichbild, der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk; dann die Stadtflur; auch das Stadtrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Weichbild — (vom altdeutschen Wih = Stadt, u. Bild d.h. Siegel abgeleitet), der Gerichtsbezirk einer Stadt; die Stadtflur: das Stadtrecht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Weichbild — Als Weichbild wird die äußere und innere Erscheinungsform eines städtebaulichen Ensembles bezeichnet. Es kann aber auch auf die gesamte Ausdehnung eines bewohnten Gebietes angewandt werden und damit ihre Begrenzung meinen. Der Wortteil Weich… …   Deutsch Wikipedia

  • Weichbild — Weich|bild 〈n. 12〉 1. 〈früher〉 1.1 Stadtgerichtsbezirk 1.2 Stadtrecht 2. 〈heute〉 Stadtgebiet [<mhd. wichbilde „Ortsrecht“; zu wich <ahd. wih „Wohnstätte, Siedlung“ <got. weihs „Dorf, Flecken“ <lat. vicus „Dorf, Gehöft“ + mhd. bilede… …   Universal-Lexikon

  • Weichbild — Jedes Weichbild hat sein sonderlich Gesetz. – Graf, 21, 237. Zur Charakteristik des deutschen Mittelalters, das wie keine andere Zeit der freien Entwickelung und Selbstbestimmung günstig war, da das Gesetz nur in grossen Umrissen die Grenzen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Weichbild, das — Das Weichbild, des es, plur. die er. 1. Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur ausserhalb der Ringmauern. Das Weichbild der Stadt Leipzig. 2. Eine Stadt. Einen Flecken zum Weichbilde machen, ihn zur Stadt erheben. 3 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Weichbild — Weich|bild (Stadtgebiet) …   Die deutsche Rechtschreibung

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