Zurückbehaltungsrecht
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Zurückbehaltungsrecht — (Retentionsrecht), die Befugnis, eine schuldige Leistung so lange vorzuenthalten, bis ein damit zusammenhängender Gegenanspruch befriedigt ist. Die wichtigsten Fälle der Retention (Vorenthaltung, Zurückbehaltung) sind das Z. des Besitzers einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zurückbehaltungsrecht — Zurückbehaltungsrecht, Retentionsrecht, das Recht, die eigene Leistung zurückzuhalten, solange die Gegenleistung aussteht. Voraussetzung dabei ist, daß zwei Personen einander gegenüberstehen, welche aus demselben ohne Unbilligkeit nicht zu… … Kleines Konversations-Lexikon
Zurückbehaltungsrecht — Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht, in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar, indem die Erfüllung von … Deutsch Wikipedia
Zurückbehaltungsrecht — Pfandrecht * * * Zu|rụ̈ck|be|hal|tungs|recht, das (Rechtsspr.): Retentionsrecht: gesetzliche, vertragliche e. * * * Zurückbehaltungsrecht, Retentionsrecht, das Recht des Schuldners, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm… … Universal-Lexikon
Zurückbehaltungsrecht — Retentionsrecht; Recht des Schuldners, die ihm obliegende Leistung solange zu verweigern, bis der Gläubiger eine andere, ihm dem Schuldner gegenüber obliegende Leistung erbracht hat. 1. Z. steht dem Schuldner zu, wenn ihm aus demselben… … Lexikon der Economics
Zurückbehaltungsrecht — Zu|rụ̈ck|be|hal|tungs|recht (Rechtswissenschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht — ein gegenüber den Regeln des BGB verstärktes ⇡ Zurückbehaltungsrecht (§§ 369–372 HGB). Pfandartiges Befriedigungsrecht eines Kaufmanns bei beiderseitigen Handelsgeschäften an Waren oder Wertpapieren des Vertragsgegners (§ 369 HGB). 1.… … Lexikon der Economics
Retentionsrecht — ⇡ Zurückbehaltungsrecht … Lexikon der Economics
Rückbehaltungsrecht — ⇡ Zurückbehaltungsrecht … Lexikon der Economics
Pfandrecht — Zurückbehaltungsrecht * * * Pfạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Gläubigers, ein Pfand zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfandrecht, das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines… … Universal-Lexikon