Zwangsbrief

Zwangsbrief

Zwangsbrief (Literae compulsoriales), eine von einer höhern Behörde an eine niedere, od. von irgend einer Behörde an eine ihr untergebene Person erlassene, gewöhnlich mit Strafandrohung verbundene Aufforderung, daß sie ihrer versäumten Pflicht alsbald nachkomme.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Litĕra — (lat.), Buchstabe; so L. salutāris, das A, s.d. 3) a); L. tristis, das C, s.d. 3) a); L. canīna, das R. s.d.; L. scripta manet, Geschriebenes bleibt, ist bleibend. In der Mehrzahl Litĕrae, 1) Schriften; 2) Brief; L. compulsoriāles, Zwangsbrief; L …   Pierer's Universal-Lexikon

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