Zweckfall
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Casus — (lat.), 1) Zufall; 2) so v.w. Fall; daher C. conscientiae, Gewissensfall, s.u. Casuistik; C. vabĭlis, ein angegebener, angenommener Rechtsfall; C. emergens, ein Umstand, durch dessen Eintritt auf einmal ein anhängiger Proceß eine andere Wendung… … Pierer's Universal-Lexikon
Der Kasus — § 33. Der Kasus ist die besondere Form eines deklinierbaren Wortes, durch die im Satz die Beziehung zu anderen Wörtern ausgedrückt wird. Man unterscheidet im Deutschen 4 Kasus (Fälle): den Nominativ (1. Fall, Werfall, Nennfall; Frage: wer oder… … Deutsche Grammatik
Kasus — § 33. Der Kasus ist die besondere Form eines deklinierbaren Wortes, durch die im Satz die Beziehung zu anderen Wörtern ausgedrückt wird. Man unterscheidet im Deutschen 4 Kasus (Fälle): den Nominativ (1. Fall, Werfall, Nennfall; Frage: wer oder… … Deutsche Grammatik