- Ab executione anfangen
Ab executione anfangen (lat.), vor gesetzlicher Entscheidung einer Rechtssache den Beklagten zu einer Leistung nöthigen od. auspfänden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ab executione anfangen (lat.), vor gesetzlicher Entscheidung einer Rechtssache den Beklagten zu einer Leistung nöthigen od. auspfänden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.