Abalieniren

Abalieniren

Abalieniren (v. lat.), veräußern, entwenden, abwendig machen; daher Abalienation, im röm. Recht eine Art Veräußerung, wodurch das Eigenthumsrecht an der Res mancipi an Andere übertragen wird. Abalienandi jus, Veräußerungsrecht, s. u. Veräußerung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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