- Abbilligen
Abbilligen, gerichtlich absprechen, aberkennen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abbilligen, gerichtlich absprechen, aberkennen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abbilligen — * Abbilligen, verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zubilligen — Zubilligen, S. Abbilligen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart