Abrogiren
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Abrogiren — Abrogiren, 1. im allg. entziehen, z.B. Amt, Vermögen; 2. ein Gesetz gänzlich aufheben; ursprünglich in den römischen Comitien auf die Rogation eines Magistrates, später jede Art von Aufhebung, auch durch bloße Gewohnheit … Herders Conversations-Lexikon
Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… … Pierer's Universal-Lexikon