- Abspännigmachung
Abspännigmachung, 1) (Rechtsw.), so v.w. Abspannung 1), 2) das unerlaubte Ausmiethen eines, in eines Andern Diensten stehenden Gehülfen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abspännigmachung, 1) (Rechtsw.), so v.w. Abspannung 1), 2) das unerlaubte Ausmiethen eines, in eines Andern Diensten stehenden Gehülfen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.