Afterpfand
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Afterpfand — bezeichnet im österreichischen Sachenrecht das Weiterverpfänden eines Pfandes an einen Dritten (Afterpfandgläubiger). Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 454 f., 460 ABGB. Der Afterpfandgläubiger darf das Pfandrecht an… … Deutsch Wikipedia
Afterpfand — (Pignus pignoris, Subpignus), das von einem Pfandgläubiger an einen Dritten (Afterpfandgläubiger) weiter verpfändete Pfand. Das Afterpfandrecht besteht in der Befugnis, das Pfandrecht des ersten Pfandgläubigers zum Zweck der eignen Befriedigung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Afterpfand — (lat. subpignus), das vom Pfandgläubiger weiter verpfändete Pfand … Kleines Konversations-Lexikon
Afterpfandgläubiger — Afterpfand bezeichnet im österreichischen Sachenrecht das Weiterverpfänden eines Pfandes an einen Dritten (Afterpfandgläubiger). Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 454 f., 460 ABGB. Der Afterpfandgläubiger darf das Pfandrecht an… … Deutsch Wikipedia
Pfand (Rechtswesen) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das im Eigentum einer Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, und im Besitz einer zweiten Person, die Gläubiger dieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes sichert die Forderung. Es kann … Deutsch Wikipedia
Pfand (Recht) — Ein Pfand ist eine Sache, Forderung oder ein Recht, das zwar im Eigentum einer ersten Person steht, die Schuldner einer Forderung ist, aber sich im Besitz einer zweiten Person befindet, die Gläubiger ebendieser Forderung ist. Der Wert des Pfandes … Deutsch Wikipedia
Pfand — Pfand, 1) eine Sache, welche einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung in der Weise angewiesen ist, daß er damit das Recht erhalten hat, die Sache vermöge dinglichen Rechtes (, Jus in re) jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder… … Pierer's Universal-Lexikon
Subpignus — (lat.), Afterpfand, das Recht des Pfandgläubigers sein an einer Sache ihm eingeräumtes Pfandrecht weiter zu verpfänden … Pierer's Universal-Lexikon
Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… … Pierer's Universal-Lexikon
Pignus — (lat., Mehrzahl: Pignŏra), Besitz oder Faustpfand (s. Pfand ). P. pignoris, Afterpfand … Meyers Großes Konversations-Lexikon