- Algierischer Paß
Algierischer Paß, vor 1830 Paß für die mit Algier befreundeten europäischen Schiffe, von Seiten Algiers ausgestellt, nur aufgewisse Jahre gültig; war in 2 Theile geschnitten, von denen die eine Hälfte das fremde Schiff, die andere die Algierer erhielten; letztere hielten ihre Hälfte an die andere u. das Nichtpassen brachte mindestens Verlust der Güter.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.