Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Pars — (lat.), Theil; P. aliquōta, so v.w. Aliquoter Theil; P. quota, ein Theil der Erbschaft, welcher blos relativ nach seinen Verhältnissen zum Ganzen bestimmt ist, z.B. 1/3; P. quanta, welcher absolut bestimmt ist, z.B. eine bestimmte Geldsumme … Pierer's Universal-Lexikon
Legät — (lat. Legatum, Vermächtniß), eine letztwillige[213] Verfügung, durch welche Jemandem auf Kosten des Nachlasses des Verstorbenen ein vermögensrechtlicher Vortheil zugewendet wird. Der Bedachte heißt Legatār od. Honorirter (Legatarius, Honoratus),… … Pierer's Universal-Lexikon
Pflichttheil — Pflichttheil, ein gesetzlich bestimmter aliquoter Theil der Intestatportion, welcher gewissen nächsten, erbberechtigten Verwandten (gemeinrechtlich Ascendenten, Descendenten u. Geschwister) von dem Erblasser ungeschmälert zu hinterlassen ist, so… … Pierer's Universal-Lexikon
Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum … Pierer's Universal-Lexikon
Erbschaftskauf — Erbschaftskauf, der Vertrag, durch welchen eine gesammte Erbschaft, die entweder noch zu hoffen, od. schon angefallen ist, od. auch ein aliquoter Theil einer solchen gekauft wird. Im Allgemeinen gelten die Regeln über den Kaufvertrag. Der Käufer… … Pierer's Universal-Lexikon
Aliquanter — Aliquanter, Theil, jeder beliebige Theil einer Zahl, aliquoter dagegen ein solcher Theil, welcher in einer bestimmten Zahl ohne Rest aufgeht … Herders Conversations-Lexikon