- Armeneid
Armeneid (lat., Juramentum paupertatis), 1) ein Eid, womit Einer seine wirkliche Armuth bekräftigt, um öffentlicher Wohlthat theilhaftig zu werden; 2) Eid zur Erlangung des Armenrechts, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Armeneid (lat., Juramentum paupertatis), 1) ein Eid, womit Einer seine wirkliche Armuth bekräftigt, um öffentlicher Wohlthat theilhaftig zu werden; 2) Eid zur Erlangung des Armenrechts, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Armeneid — Armeneid, s. Armenrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Armeneid, der — Der Armeneid, des es, plur. die e, in den Rechten, der Eid, mit welchem jemand seine Armuth beweisen muß, wenn er des Armenrechtes theilhaftig werden will. S. Armenrecht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Juramentum — (lat.), Eid; so J. assecurationis, s. Erbeid; J. credulitatis, Beglaubigungseid; J. integritatis, Integritätseid; J. paupertatis, Armeneid; J. quantitatis, Würderungseid … Pierer's Universal-Lexikon
Armenrecht — Armenrecht, das Recht auf vorläufige Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen Rechtsstreits wegen Armut. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 114 bis 127) hat darauf Anspruch, wer außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Armenrecht, das — Das Armenrêcht, des es, plur. inusit. die von der Obrigkeit den Armen verstattete Freyheit, nach welcher ihnen nach bewiesener Armuth eine Rechtssache umsonst geführet werden muß; in den Hamburgischen Statuten, das Elendrecht. Sich in das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart