Ausfertigung

Ausfertigung

Ausfertigung, so v.w. Aussteuer.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — die Ausfertigung, en (Aufbaustufe) ein einzelnes Exemplar eines Dokuments Beispiel: Dieser Kaufvertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt …   Extremes Deutsch

  • Ausfertigung — Aus·fer·ti·gung die; 1 meist Sg; das Ausfertigen eines wichtigen oder amtlichen Dokuments 2 ein Exemplar eines wichtigen oder amtlichen Dokuments: die Formulare in zweifacher Ausfertigung abgeben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ausfertigung (Mitgift) — Eine Ausfertigung wird üblicherweise als Teil der Aussteuer (Heiratsgut bzw. Mitgift) angesehen. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gegenstände der Ausfertigung 3 Höhe der Ausfertigung 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Aktenkunde) — Als Ausfertigung bezeichnet man in der Aktenkunde und Quellenedition diejenige Fassung eines Schriftstücks, die zu seinem Adressaten auf den Weg gebracht worden ist, im Unterschied zu der beim Aussteller verbliebenen Fassung. Der Begriff zielt… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstückes, die im Verkehr die Urschrift ersetzen soll, z.B. die A. eines ⇡ Urteils; die A. kann (anders als die ⇡ beglaubigte Abschrift) nur von der Stelle erteilt werden, welche die Urschrift verwahrt (§§… …   Lexikon der Economics

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