- Autonŏmie
Autonŏmie (v. gr.), 1) das Recht einzelner Landestheile od. Städte, sich unabhängig von der Staatsgewalt nach eignen Gesetzen zu regieren; bes. 2) das von den Römern ertheilte Vorrecht, verbunden mit der Erlaubniß, eigne Münzen zu prägen (Autonommünzen); eine solche Münze hieß Autonŏmos; 3) in Deutschland das Recht hoher Familien, ihre Angelegenheiten, bes. Erbfolge, Vormundschaft u. dgl., nach eignen Hausgesetzen anzuordnen, wobei jedoch bezüglich der Mediatisirten durch die Deutsche Bundesacte angeordnet ist, daß neue Verfügungen dem Souverän vorgelegt und bei den höchsten Landesstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werden müssen; 4) jede sonstige Anordnung und Gesetzgebung aus eigner Bestimmung, im Gegensatz der Heteronomie; so die Autonomie des Bolks, das Recht des Volkes, sich selbst Gesetze zu geben; Autonomie der Natur, Gesetzgebung der Natur, die keiner weiteren Bestätigung bedarf; bes. Autonomie der Vernunft, bei Kant die Selbständigkeit der menschlichen Vernunft, vermöge welcher sie sich nur der eigenen Gesetzgebung unterwirft, im Gegensatz der Heteronomie des Willens, wenn sich derselbe von andern, außer der Vernunft liegenden Motiven bestimmen läßt. Es besteht allerdings ein doppeltes Gesetz, welchem der Mensch als Doppelwesen unterworfen ist: das Naturgesetz, welches zwingend den Gang des Körpers leitet, u. das Sittengesetz, welches nur befehlend den Willen lenkt u. dabei die Freiheit der Wahl zuläßt. Darnach können außer den, in der Vernunft selbst liegenden, auch fremde Motive, wie Gebote anderer freier Wesen od. die Reizungen der Sinnlichkeit auf den Willen einwirken; immer aber behält die Vernunft, natürlich innerhalb der Schranken des Sittengesetzes, die Kraft, sich von jenen äußeren Einwirkungen unabhängig zu erhalten u. frei den Willen zu bestimmen, u. dadurch allein ist die Idee der Sittlichkeit als möglich aufzufassen u. in dem Leben zu verwirklichen, welche Sittlichkeit ohne jene A. nicht denkbar wäre. Maaß, Briefe über die A. der Vernunft, Halle 1788.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.