Besitzergreifung

Besitzergreifung

Besitzergreifung, die Handlung, mittelst der man sich in den körperlichen Besitz einer Sache setzt. Der Act der B. setzt nicht sowohl ein unmittelbar körperliches Berühren, als vielmehr eine solche Nähe einer Person bei einer Sache voraus, vermöge welcher ihr die physische Ginwirkung auf dieselbe vor allen Andern möglich ist. Die einseitige B. ohne Mitwirkung eines bisherigen Besitzers heißt Occupation; geschieht die B. mit Willen des bisherigen Besitzers, der zu diesem Zwecke seinen Besitz aufgibt, Tradition. Eine symbolische B., wie man sie früher oft annahm, gibt es wenigstens nach gemeinem Rechte nicht, obschon das Deutsche Recht an die Vornahme mancher symbolischen Handlungen, wie z.B. des Aushauens eines Spahns, des Anzündens von Feuer auf dem Heerde etc. den Anfangspunkt für den ähnlichen Begriff der Gewere geknüpft hat. Bei dem Quasibesitz unkörperlicher Sachen, z.B. Servituten, erfolgt die B. durch die Ausübung des Rechts od. B. der Sache, in Beziehung auf welche das betreffende Recht besteht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Besitzergreifung — (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel. Der Anfang muss mit der Aufrichtung einer obrigkeitlichen Gewalt gemacht werden. Die Bewohner des durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzergreifung — Besitzergreifung,die:1.〈dieAneignungvonBesitz〉Besitznahme·Inbesitznahme;auch⇨Einverleibung–2.⇨Einverleibung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Besitzergreifung — ↑Appropriation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Besitzergreifung — (gewaltsame) Besitznahme * * * Be|sịtz|er|grei|fung 〈f. 20; unz.〉 Aneignung, Einverleibung * * * Be|sịtz|er|grei|fung, die: das In Besitz Nehmen. * * * Be|sịtz|er|grei|fung, die: das In Besitz Nehmen …   Universal-Lexikon

  • Besitzergreifung — Be|sịtz|er|grei|fung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • rechtswidrige Besitzergreifung — unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; Usurpation; widerrechtliche Besitzergreifung; Besitznahme …   Universal-Lexikon

  • widerrechtliche Besitzergreifung — unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; rechtswidrige Besitzergreifung; Usurpation; Besitznahme …   Universal-Lexikon

  • Occupatio bellica — Besitzergreifung (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel. Der Anfang muss mit der Aufrichtung einer obrigkeitlichen Gewalt gemacht werden. Die Bewohner… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitznahme — Besitzergreifung; Aneignung; Übernahme; Annektion; unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; rechtswidrige Besitzergreifung; Usurpation; widerrechtliche Besitzergreifung * * * Be|sịtz|nah|me 〈f …   Universal-Lexikon

  • Ozeanĭen — (hierzu Karte »Ozeanien«), Bezeichnung für die Inselschwärme des Großen Ozeans, die von den Palauinseln im W. bis zur Osterinsel im SO. sich über 117 Längengrade und von 32°46´ nördl. Br. bis 55°15´ südl. Br. sich über 88 Breitengrade, also über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”