Buchgläubiger

Buchgläubiger

Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung nur durch die Handlungsbücher constatirt ist, im Gegensatz zu Wechselgläubiger od. Hypothekenglaubiger.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Buchgläubiger — Buchgläubiger, ein Gläubiger, der nur im Geschäfts buche steht, über dessen Forderung keine förmliche Vertragsurkunde, insbes. keine Schuld und Pfandverschreibung, kein Hypothekenbrief errichtet ist …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Buchgläubiger — Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung lediglich aus dem Eintrag in die Handlungsbücher zu erweisen ist (Gegensatz Hypotheken , Wechselgläubiger etc.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Buchschulden — Buchschulden, Schulden, welche Kaufleute ohne Schuldbekenntniß des Schuldners nur in Büchern eingetragen haben; vgl. Buchgläubiger …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Chirográph — (griech.), ursprünglich allgemein »Handschrift«, in der römischen Kaiserzeit aber eine bestimmte Form der Urkunde, der durch die Eigenhändigkeit der Handschrift eine bessere Beweiskraft zukam. Im Mittelalter nannte man so auch die Charta partita… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Chirograph — Chirogrāph (grch.), Handschrift; Schuldschein; chirogrāphisch, was auf handschriftlichen Versicherungen beruht; chirographischer Gläubiger, s.v.w. Buchgläubiger (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

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