Concurriren

Concurriren

Concurriren (v. lat.), 1) zusammenlaufen; 2) sich mitbewerben um eine Sache; 3) gleiche Geschäfte treiben, gleiche Waaren führen; s. Concurrenz.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Nachlaß — Nachlaß, 1) die Gesammtheit des activen u. passiven Vermögens eines Verstorbenen (vgl. Erbschaft); daher Nachlaßregulirung, die Thätigkeit, welche auf genaue Erforschung des Erbschaftsbestandes mittelst Inventarisation, Taxation, Einforderung der …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Runkelrübe — (Runkel), eine Art des gemeinen Mangolds (s.d.), stammt aus Südeuropa u. ist durch die Spanier nach Holland verpflanzt worden. Man theilt sie ein in Futter u. Zuckerrunkel. Spielarten der Futterrunkel sind: die Burgunder Rübe (Brassica… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Selbstbefreiung eines Gefangenen — Selbstbefreiung eines Gefangenen, die von einem Untersuchungs od. Staatsgefangenen mittelst eigener Thätigkeit bewirkte Lösung seiner Hast durch Sprengung der ihn haltenden Bande, Aufbrechung des Gefängnisses, Überwältigung der Wärter etc. Die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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