Connossament

Connossament

Connossament (fr. Connoissement, engl. Bill of lading, ital. Polizza di carico), Ladungsschein, der vom Schiffer ausgestellte Schein über die an Bord genommenen Güter, durch welchen er die Verpflichtung übernimmt, d. e Colli gegen Incasso der Fracht am Bestimmungsorte abzuliefern. Die C-e werden gewöhnlich auf gedruckten Formularen ausgefertigt, auf denen bemerkt ist, daß die Güter in gutem Zustande (in good order and condition) an Bord geliefert sind. Bei weiteren Seefahrten werden 5 gleichlautende Exemplare des C. ausgestellt, von denen 3 dem Befrachter zukommen. Das eine behält er für sich, das zweite schickt er mit demselben Schiffe unter Couvert an den Empfänger der Waaren (Destinatär), das dritte ebenso, aber mit einem anderen Schiffe, damit dasselbe, im Fall eines Unterganges, als Beweismittel für den Abgang der Güter bei Versicherungsansprüchen diene. Von den übrigen 2 C-en bekommt eins der Schiffer (Schiffscapitän), das andere der Rheder, dem es als Beweisstück dient, um, falls die Fracht versichert war, seinem Schaden beizukommen, wenn das Schiff verunglückt. Ein C. kann ähnlich einem Wechsel durch Indossament an einen anderen übertragen werden, wodurch dieser neue Inhaber desselben in die Rechte der Person eintritt, an welche das C. gerichtet ist. Nach holländischem u. spanischem Gesetze kann dies aber nur geschehen, wenn das C. an Ordre nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt war. Dem Befrachter des Schiffes steht das Recht zu, falls der Destinatär fallit werden sollte, nachdem das Schiff bereits in See gegangen ist, durch Nachsendung eines zweiten C-es anderweitig über seine Güter zu disponiren. Eine solche Disposition (Stoppage in transitu) kann jedoch nur dann stattfinden, wenn der Absender im Besitz noch eines vom Schiffer unterzeichneten C-es ist, denn nur gegen Aushändigung eines solchen ist der Schiffer verpflichtet, die Waaren abzuliefern.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Connossament — Connossament, s. Connaissement …   Herders Conversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • КОНОСАМЕНТ — (фр. connaissement, от лат. cognoscere знать). Удостоверение корабельщика в принятии товаров для отправки куда либо на судне, иначе накладная, записка, счет на товар. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910 …   Словарь иностранных слов русского языка

  • Schiffsverladungsschein — Schiffsverladungsschein, so v.w. Connossament …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Connaissance — (fr., spr. Konnässangs), 1) Kenntniß; 2) Bekanntschaft; 3) Art der Hirschfährte, s.d. Connaissement (spr. Konnäß mang), so v. w. Connossament; Connaissable (spr. Konnäßabel), kennbar …   Pierer's Universal-Lexikon

  • коносамент — а, м. conaissement, > нем. Connossament. комм. Опись товаров, погруженных на корабль. Сл. 18. У приезжих на кораблях брать накладныя в корабли товаром росписки, что называются коносементы и фрахт бривен. 9. 2. 1705. // ПСЗ 4 288. Ему оные… …   Исторический словарь галлицизмов русского языка

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”