- Docken [1]
Docken, 1) überhaupt kurze, dicke Säulen, wie beim durchbrochenen Geländer; daher Dockengeländer; 2) 3 bis 4 Zoll im Quadrat starke Stücken Holz zu Lehnen u. Füßen an Stühlen, Bettgestelle etc.; 3) (Bergb.), Hölzer an der Spindel des Baumes; 4) zwei Säulchen am Spinnrad, auf welchen die Flügelspindel ruht; 5) zwei kurze Säulen an der Drehbank, zwischen welche das zu bearbeitende Stück Holz od. Metall gespannt wird; 6) (Hüttenw.), zwei Hölzer, zwischen welchen sich der Schemel des Blasebalges auf- u. niederbewegt; 7) (Mühlw.), so v.w. Grießsäule; 8) vier Säulen auf den Schwellen od. Hausbäumen, welche die Balken des Mahlgerüstes tragen; 9) (Wagn.), so v.w. Runge; 10) Zapfen od. Schlägel in den Teichen; 11) am Pferdegöpel ein 5 Fuß langes Holz an den Schwenkbäumen, mit einem Sitz für den Treiber; 12) (Bauw.), so v.w. Kaminstein; 13) vierseitiges Eisen auf dem Ambosklotz des Messerschmiedes; 14) (Schlosser), Stücken Stahl von verschiedener Gestalt, auf welchen allerlei Zierrathen ausgetieft werden; 15) am Strumpfwirkerstuhl zwei eiserne Stützen, woran das Gewinde des Wellbaumes angebracht ist; 16) (Schiffsw.), so v.w. Bille; 17) so v.w. Strähnen Seide u. Flachs; daher Dockenseide, in Streifen gelegtes Seidengarn, u. Dockenflachs, s.u. Flachs; 18) Bündelchen Stroh, zwischen die Fugen der Dachziegel od. Schindeln gelegt, um den Regen abzuhalten; 19) (Jagdw.), Bunde zusammengewickelter Leinen; 20) Bündel getrockneter Tabaksblätter; 21) (Instrumenten m.), so v.w. Tangenten; 22) (Her.), so v.w. Gecken.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.