Ehrenwort

Ehrenwort

Ehrenwort, ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung seiner Ehre gegeben, welches von jedem Ehrenmanne einem Eide gleich geachtet wird. Besonders wird bei Offizieren u. dem Adel Werth auf das E. gelegt u. dasselbe zu brechen für entehrend gehalten. Sonst bes. war es gewöhnlich, gefangene Offiziere auf ihr E., nicht während des Krieges dienen zu wollen, in ihre Heimath zu entlassen. Wurde der so entlassene Offizier dennoch mit den Waffen in der Hand betroffen, so ward er erschossen. Auch bei Studenten wird streng auf das Halten des E-s gehalten, u. das E. vertritt bei den Universitätsgerichten meist die Stelle eines wirklichen Eides, so daß der Bruch desselben harte Strafen (meist Relegat) nach sich zieht. Juristisch bindet es nicht mehr, als ein gewöhnliches Versprechen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ehrenwort — Ehrenwort …   Deutsch Wörterbuch

  • Ehrenwort — Ehrenwort, Verpfändung der Ehre; ursprünglich eine Art der Bestärkung für die Erfüllung vertragsmäßiger Verbindlichkeiten, wie sie sich seit dem 13. Jahrh. findet. Heutzutage hat das E. keine rechtliche Bedeutung. Das Sichversprechenlassen auf E …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehrenwort — Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ehrenwort — ↑Parole d Honneur …   Das große Fremdwörterbuch

  • Ehrenwort — Sn std. (16. Jh., Bedeutung 18. Jh.) Stammwort. Zusammensetzung aus Ehre und Wort. Zuerst nur in der systematischen Bedeutung ehrendes Wort, höfliche Rede, Kompliment , seit dem 18. Jh. dann in der heutigen Bedeutung gebraucht. ✎ Röhrich 1 (1991) …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Ehrenwort — Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrenwort — Gelöbnis; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid * * * Eh|ren|wort [ e:rənvɔrt], das; [e]s: jmds. feierliche [sich auf seine Ehre stützende] Versicherung, die mit dem Ziel abgegeben wird, eine Aussage oder ein… …   Universal-Lexikon

  • Ehrenwort — Das kleine Ehrenwort auf etwas geben: etwas einigermaßen glaubhaft versichern; im Gegensatz zum großen Ehrenwort, das die Bedeutung eines Eides hat und nur in wichtigen Angelegenheiten gegeben wird. Bei unwichtigen und alltäglichen Dingen wird… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Ehrenwort — das Ehrenwort, e (Oberstufe) feierliches Versprechen, mit dem eine Aussage bekräftigt wird Synonyme: Beteuerung, Schwur, Versicherung, Wort, Gelöbnis (geh.) Beispiel: Er gab sein Ehrenwort, persönlich keine Zuwendungen empfangen zu haben.… …   Extremes Deutsch

  • Ehrenwort — 1. Ehrenwort binden nicht. – Henisch, 812; Gruter, I, 23 u. III, 25; Simrock, 1835; Eisenhart, 335; Pistor., III, 71; Graf, 228, 33; Hertius, I, 10; Eiselein, 135; Hillebrand, 98; Egenolff, 341b; Lehmann, II, 146, 4; Körte, 1013; Petri, II, 161.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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