Erbschaftsklage

Erbschaftsklage

Erbschaftsklage, s.u. Erbrecht I. C).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Erbschaftsklage — Erbschaftsklage, das Klagerecht, das dem Erben zur Geltendmachung seines Erbrechts gegen jeden, der sich selbst Erbrecht anmaßte, oder der etwas aus der Erbschaft ohne Rechtsgrund dem Erben vorenthielt, nach gemeinem Recht zustand. Das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbschaftsklage — Erbschaftsklage, s. Erbrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbschaftsklage — Ẹrb|schafts|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage eines Erben bzw. einer Erbin auf eine Erbschaft. * * * Ẹrb|schafts|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage eines Erben auf eine Erbschaft …   Universal-Lexikon

  • Titel [1] — Titel (v. lat. Titulus), 1) ein Punkt, ein kleiner Strich; 2) (röm. Ant.), sowohl ehrenvolle Inschrift (T. sepulcri, T. statuae), als auch entehrende, z.B. an verkäuflichen Sklaven, öffentlichen Dirnen etc.; 3) die Überschrift u. Aufschrift eines …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rudolf Beckmann — (* 24. März 1903 in Münster; † 30. Mai 1992 in Nordhorn) war ein deutscher Unternehmer und Politiker. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Beruf 2 Öffentliche Ämter 3 Ehrungen …   Deutsch Wikipedia

  • Siebenkäs — Blumen , Frucht und Dornenstücke oder Ehestand, Tod und Hochzeit des Armenadvokaten F. St. Siebenkäs im Reichsmarktflecken Kuhschnappel, kurz Siebenkäs, ist ein Roman des deutschen Schriftstellers Jean Paul, der 1796–97 in Berlin veröffentlicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbschaftsbesitzer — Erbschaftsbesitzer, s. Erbschaftsklage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Todeserklärung — Todeserklärung, die durch ein gerichtliches Urteil erfolgte Erklärung, daß eine bestimmte Person von einem bestimmten Zeitpunkt ab als tot gilt, auch wenn sie noch leben sollte. Dem römischen und ältern deutschen Recht unbekannt, wurde das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbrecht — Erbrecht, der Inbegriff aller Bestimmungen über Sukzession auf den Todesfall. Gegenstand der Erbfolge ist die Erbschaft (heredĭtas), d.h. das gesamte Besitztum jemandes, soweit es bei seinem Tode auf andere übergehen kann. Die Erbschaftsklage… …   Kleines Konversations-Lexikon

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