Freilehn

Freilehn

Freilehn, Lehn, dessen Inhaber von dem persönlichen Dienste gegen den Lehnsherrn befreit ist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Manor — (engl., spr. männ r), im engl. Recht ein Freilehn, dessen Inhaber (Lord of the M.) eine Art Lehnsherrlichkeit über seine Pächter besitzt …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”