Freilehn
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Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Manor — (engl., spr. männ r), im engl. Recht ein Freilehn, dessen Inhaber (Lord of the M.) eine Art Lehnsherrlichkeit über seine Pächter besitzt … Kleines Konversations-Lexikon