- Gandersheim
Gandersheim, 1) Kreis des Herzogthums Braunschweig; 9,99 QM., 42,100 Ew.; 2) Hauptstadt darin an der Gande u. der Bahn von Braunschweig nach Göttingen; fürstliches Schloß, vormals Reichsfrauenstift (mit Sitz u. Stimme auf der Prälatenbank), Kreisdirection, Superintendur, Lateinische Stiftsschule, Eisen- u. Stahlfabriken, Brauerei, Leinweberei; 2300 Ew. – G. wurde gegen 860 von dem Herzog Ludolf von Sachsen u. von seiner Gemahlin Oda als Stift für adliche Damen gegründet, nachdem das vorher in der Nähe gegründete Stift Brunshausen zu klein geworden war. Die erste Äbtissin war Hathumoda, die Tochter der Gründer; das neue Kloster wurde 881 beendigt, von aller westlichen u. geistlichen Jurisdiction eximirt u. unter den Papst selbst gestellt; in Kurzem wurde das Stift sehr reich, erhielt 991 das Recht zu münzen u. wurde nachher ein Reichsfürstenthum, welches seine eignen Erbämter hatte; daher gewöhnlich Prinzessinnen Äbtissinnen in G. waren. 1568 wurde das Stift lutherisch u. kam 1802 an Braunschweig, dessen Herzog das Fürstenthum einzog, doch blieb die Äbtissin, eine braunschweigische Prinzessin, bis zu ihrem Tode in Besitz ihrer Würde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.