Gütergemeinschaft [1]

Gütergemeinschaft [1]

Gütergemeinschaft (Communio bonorum), Einrichtung, welche mehrere kleinere Gesellschaften, z.B. die Essäer, unter sich hatten, u. welche auch unter den ersten Christengemeinden Statt fand. Sie bestand darin, daß Jeder sein Eigenthum als ein der ganzen Gesellschaft gehöriges Gut ansah. Jeder reichte also dem Anderen von dem Seinen, was er bedurfte, od. man verkaufte auch die Besitzthümer, legte den Erlös in die gemeinschaftliche Kasse, u. von dieser aus wurde Jedem das Nöthige gereicht. Nur so lange als die Gemeinden ganz klein waren, konnte diese Einrichtung sich halten, später traten an ihre Stelle Sammlungen für die Armen, Collecten u. die gemeinschaftlichen Mahlzeiten, wo der Wohlhabendere dem Ärmeren mittheilte. Etwas Ähnliches haben die St. Simonisten, Fourieristen u. Communisten wieder herzustellen versucht, s. Communismus.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gütergemeinschaft — (Communĭo bonōrum), dasjenige System des ehelichen Güterrechts, nach welchem das Vermögen des Mannes und das der Frau gemeinschaftliches Vermögen (Gesamtgut, Samtgut) beider Ehegatten wird, im Gegensatz zur Gütertrennung (s.d.) und Gütereinheit… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Gütergemeinschaft — die Gütergemeinschaft (Oberstufe) Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehepartner gemeinsamer Besitz ist Beispiel: Sie leben in einer Gütergemeinschaft, weil sie keinen Ehevertrag abschließen wollten …   Extremes Deutsch

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  • Gütergemeinschaft — Gü̲·ter·ge·mein·schaft die; Jur; die rechtliche Regelung, dass beide Ehepartner nach der Heirat ihr Vermögen gemeinsam verwalten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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