Hoffolge

Hoffolge

Hoffolge, 1) die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2) die Verbindlichkeit der Unterthanen, ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Höferecht — Hö|fe|recht 〈n. 11; unz.〉 Art des Erbrechts, nach dem ein Besitz ungeteilt auf einen der Erben übergeht, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat; →a. Hofrecht * * * Höferecht,   landwirtschaftliches Sonderrecht, das der Zerstückelung… …   Universal-Lexikon

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