Hofrecht

Hofrecht

Hofrecht, 1) das bei einem Hofgericht (s.d.) gültige Recht; 2) im Mittelalter der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche über die rechtlichen Beziehungen eines Herrn zu seinen Dienstpflichtigen u. umgekehrt, sowie der Letzteren unter einander, insoweit sich solche auf Dienst- u. Gutsverhältnisse erstreckten, in Gebrauch waren. Man kann zwei Klassen derselben unterscheiden: Ritterliche H-e, zu welchen neben dem eigentlichen Lehnrecht bes. die Dienstmannenrechte, als die H-e ritterlicher Dienstleute (Ministerialen); u. Bäuerliche H-e, von diesen hat sich in den sogenannten Ding- u. Hofrodeln eine große Anzahl von Aufzeichnungen erhalten, welche in neuerer Zeit zum Theil von [449] Grimm, Weisthümer, Gött. 1840 ff., 3 Thle., gesammelt worden sind; 3) so v.w. Hoferecht (s.d.); 4) so v.w. Ungebundenheit.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hofrecht — Hofrecht, im ältern deutschen Recht die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Grundherrn und den von ihm abhängigen Bauern, Hörigen und eigenen Leuten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hofrecht — Das Hofrecht (mhd. hovereht, hofsbrauch u.ä.; lat. ius curiae, lex familiae) regelte im Mittelalter die Rechtsverhältnisse des Gutsherren zu seinen Dienstleuten und Hörigen als auch der letztern untereinander in Bezug auf Dienst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Hofrecht — 1. Es bleibt ein Hoffrecht, wer ind stub scheyst und ders ausskehrt, sein beid eins lohns und Ehrenwerth. – Froschm., PVIII. 2. Es darf mir keiner ein Hofrecht in die Stube machen. (S. ⇨ Bauernveiel.) – Eiselein, 317; Simrock, 4860. 3. So lange… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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  • Hofrecht, das — Das Hofrêcht, des es, plur. die e. 1) Die Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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