- Instructus muliĕbris
Instructus muliĕbris (I. nuptiārum), so v.w. Aussteuer 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Instructus muliĕbris (I. nuptiārum), so v.w. Aussteuer 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Instructus fundus — Instructus fundus, lat., Landgut mit den wirthschaftlichen Einrichtungen. I. muliebris, i. nuptiarum, die weibl. Aussteuer … Herders Conversations-Lexikon
Aussteuer — Aussteuer, 1) (lat. instructus muliebris), die von einer Ehefrau eingebrachte bewegliche Habe, welche zum häuslichen u. wirthschaftlichen Bedarf od. zur Bekleidung u. zum Putz der Frau dient. Rein deutschen Ursprungs besteht sie neben dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Dos [2] — Dos (Res uxoria, Apparatus s. Instructus muliebris, gr. Pherne), 1) Alles, was um der Frau willen in das Vermögen des Ehemannes zur Bestreitung der ehelichen Lasten übertragen wird, wozu jede Sache, welche einigen Vermögenswerth hat, gebraucht… … Pierer's Universal-Lexikon
Ausstattung [2] — geht jedoch auf die Erben (Ehegatten, Kinder) über und verjährt ein Jahr vom Tage der Hochzeit an. Auf die A. jedoch hat das Kind keinen Rechtsanspruch, gleichwohl gilt eine den Vermögensverhältnissen der Eltern entsprechende A. nicht als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon