Irrlehn

Irrlehn

Irrlehn (unbenanntes Geding), wenn eine allgemeine Lehnsexpectanz (Expectativa generalis) ertheilt ist, so daß das zuerst vacant werdende Lehn in Lehn gegeben wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unbenanntes Geding — Unbenanntes Geding, so v.w. Irrlehn …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”