- Jahrgebung
Jahrgebung (Venia aetatis), die vom Landesherrn erfolgte Mündigkeitserklärung eines Unmündigen; vgl. Alter 2) B).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Jahrgebung (Venia aetatis), die vom Landesherrn erfolgte Mündigkeitserklärung eines Unmündigen; vgl. Alter 2) B).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Jahrgebung — (Großjährigkeitsverleihung), die Erteilung der Venia aetatis (s. Alter, S. 386) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jahrgebung, die — Die Jahrgêbung, plur. die en, ein noch in den Rechten hin und wieder übliches Wort, diejenige Handlung zu bezeichnen, da ein Unmündiger von der Obrigkeit für mündig erkläret, und ihm die ihm noch fehlenden Jahre von derselben gleichsam gegeben… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Alter [1] — Alter, 1) die Zahl der seit der Geburt verflossenen Jahre. Das A. zeigt gewisse Abschnitte, wo die Entwickelung des Lebens eine andere Richtung nimmt u. mit gewissen Erscheinungen (Alterserscheinungen) einhergeht; 2) (Lebensalter), die Perioden,… … Pierer's Universal-Lexikon
Majorenn — (mittellat. majorennis, für lat. major annis), großjährig, volljährig, mündig; Majorennisierung (Jahrgebung, Venia aetatis), die Großjährigerklärung, Volljährigkeitserklärung eines Minderjährigen; Majorennität, soviel wie Großjährigkeit,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Venĭa — (lat.), Erlaubnis, Verzeihung. V. aetatis, »Jahrgebung«, der Akt, wodurch einem Minderjährigen die Rechte des Volljährigen verliehen werden (s. Alter, S. 386; Bürgerliches Gesetzbuch, § 3, 4 u. 5). V. docendi, V. legendi, die Lehrberechtigung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Venia — Venia, lat., Erlaubniß, Nachsicht; v. aetatis (Jahrgebung), Volljährigerklärung vor Eintritt des gesetzlichen Alters, in Ausnahmsfällen zulässig durch die Obrigkeit; v. concionandi, die Erlaubniß zu predigen, docendi, legendi. zu lehren, lesen … Herders Conversations-Lexikon