Kanzler [1]

Kanzler [1]

Kanzler (Cancellarius), 1) im Mittelalter der Hofbeamte, welcher die königlichen Urkunden ausfertigte u. mit unterzeichnete u. sonst auch den Posten eines Ministers versah; 2) in der Deutschen Reichsverfassung so v.w. Erzkanzler; 3) oberster Vorgesetzter einer Kanzlei; daher 4) erster Beamter der Gerichtspflege in einem Staat; 5) in manchen Staaten Titel eines Regierungspräsidenten, vgl. Staatskanzler; 6) in Stiftern, Klöstern u. auf Universitäten der erste Vorgesetzte, welcher die höchsten akademischen Würden ertheilt; 7) in England K. der Schatzkammer, s.u. Großbritannien (Geogr.); 8) bei einem Ritterorden der erste weltliche Beamte u. Siegelbewahrer desselben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Kanzler — Bundeskanzler * * * Kanz|ler [ kants̮lɐ], der; s, , Kanz|le|rin [ kants̮lərɪn], die; , nen: 1. (in Deutschland und in Österreich) Regierungschef[in]: der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; welche Partei stellt den Kanzler? 2.… …   Universal-Lexikon

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