Personensteuer

Personensteuer

Personensteuer, so v.w. Personalabgabe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Personensteuer — Personensteuern (Subjektsteuern) knüpfen an die Person des Steuerpflichtigen an. Sie sind Besitzsteuern, die auf das Einkommen und Vermögen natürlicher und juristischer Personen erhoben werden. Sie richten sich nach den persönlichen Verhältnissen …   Deutsch Wikipedia

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  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

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