Pfahlbürger

Pfahlbürger

Pfahlbürger, 1) Bürger, die nicht in der Stadt selbst, sondern in den Vorstädten wohnten, im Gegensatz von Spießbürgern, die eigentlich in der Stadt wohnenden u. sonst zum Schutz der Stadt verpflichteten; vgl. Palus; 2) im Mittelalter diejenigen fürstlichen u. adeligen Unterthanen, welche in einer Stadt das Bürgerrecht erworben hatten, ohne daselbst zu wohnen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Pfahlbürger — (s. ⇨ Nudeldrücker). * Es sind Pfahlbürger. So wurden im Mittelalter diejenigen fürstlichen und adelichen Unterthanen genannt, welche in einer Stadt das Bürgerrecht erworben hatten, ohne daselbst zu wohnen. Durch die Befehdungen, welche sich der… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfahlbürger — Pfahlbürger, soviel wie Ausbürger (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfahlbürger — Pfahlbürger, im Mittelalter die Bewohner des platten Landes mit Bürgerrecht in einer Stadt; auch die Vorstädter, im Gegensatz zu den Spießbürgern (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfahlbürger — Pfahlbürger, im Mittelalter Unterthanen von Fürsten od. Adeligen, welche in Städten Bürgerrecht besaßen, ohne in denselben zu wohnen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfahlbürger — Pfahlbürger,der:⇨Spießbürger …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Pfahlbürger — Sm Höriger, der das Stadtrecht in Anspruch nimmt, ohne in der Stadt zu wohnen per. Wortschatz arch. (13. Jh.), mhd. phalburgere, pfālburger, mndd. palburgar Hybridbildung. Vermutlich weil er nicht in den Mauern der Stadt wohnt, sondern zwischen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfahlburger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfahlbürger — Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Geschichte 3 Einzelnachweise 4… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfahlbürger — Pfahl|bür|ger 〈m. 3〉 1. 〈MA〉 außerhalb der Grenzpfähle einer Stadt wohnender Bürger, dem (zur Erhöhung der Wehrkraft dieser Stadt) das Bürgerrecht verliehen worden war, Schutzbürger 2. 〈fig.〉 engstirniger Mensch, Spießbürger * * * Pfahl|bür|ger:… …   Universal-Lexikon

  • Pfahlbürger, der — Der Pfahlbürger, des s, plur. ut nom. sing. ein ehedem sehr gangbares, jetzt nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, einen Einwohner einer Stadt zu bezeichnen, welcher zwar außer den Stadtmauern, aber doch innerhalb der Bann und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”