Realrecht

Realrecht

Realrecht, s. Dingliche Klage.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Realrecht — Realrecht, ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zusteht, z. B. das Recht auf den Betrieb eines bestimmten Gewerbes. S. auch Realgewerbe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Вещное право — научный юридический термин, соответствующий латинским: jus in re, jus in rem, немецким: dingliches Recht, Sachenrecht, Realrecht, французскому: droit réel и др., и означающий в противоположность личному праву (см. это слово) такое право, предмет… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Bierhof — Als Bierhof bezeichnete man im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit ein städtisches Wohnhaus, an dessen Besitz das Braurecht gebunden war. Das bedeutet, die Berechtigung Bier zu brauen war nicht an eine Person sondern an ein Grundstück… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstandschaft — (auch: Landstandsrecht oder Landtagsfähigkeit) war das Recht, in eigener Person auf dem Landtag zu erscheinen und dort seine Rechte zu vertreten. Es konnte sowohl ganzen Landständen (z. B. dem landständischen Adel) als auch Einzelpersonen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Westerstetten — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Mühle [1] — Mühle, Maschine, welche entweder dazu dient, Gegenstände zu zermalmen u. zu zerkleinern, bes. wenn dies durch eine drehende Bewegung geschieht, so die Getreide od. Mehl , Graupen , Cement , Farbe , Gyps , Loh , Kaffeemühlen etc.; od. mittelst… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schenkgerechtigkeit — (Krugrecht), die Befugniß in einem Locale Wein, Branntwein u. Bin zu verkaufen u. Gäste darauf zu setzen. In den Städten bildet die S. gewöhnlich einen Theil der[135] sogenannten Bürgerlichen Nahrung, ist aber dann auch zuweilen noch besonderen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Separatisten — (v. lat.), 1) die Brownisten (s.d.) in England, welche sich von der Kirche trennten, dann aber 2) alle die, welche sich wegen abweichender Lehre von der kirchlichen Gemeinschaft trennen u. auf Grund ihrer Lehren u. ihres Cultus eine besondere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gastwirt — Gastwirt, eine Person, die Reisende in ihrem Hause, der Gastwirtschaft, gewerbsmäßig beherbergt. Die einfachsten Gastwirtschaften, besonders für reisende Handwerksburschen, sind die Herbergen; unter Gasthöfen, Gasthäusern versteht man gegenwärtig …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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