Rechtsbeistand
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Rechtsbeistand — ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt… … Deutsch Wikipedia
Rechtsbeistand — Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rechtsbeistand — Rechtsbeistand,der:Beistand·Rechtsberater·Syndikus·Justiziar;auch⇨Rechtsanwalt … Das Wörterbuch der Synonyme
Rechtsbeistand — ↑Justiziar, ↑Prozessagent, ↑Syndikus … Das große Fremdwörterbuch
Rechtsbeistand — ↑ stehen … Das Herkunftswörterbuch
Rechtsbeistand — Anwalt; Justiziar; Advokat; Rechtssachverständiger; Rechtsvertreter; Rechtsanwalt; Rechtsberater; Rechtsverdreher (derb) * * * Rẹchts|bei|stand 〈m. 1u〉 Rechtsanwalt od. andere Person mit jurist. Kenntnissen … Universal-Lexikon
Rechtsbeistand — der Rechtsbeistand, ä e (Aufbaustufe) jmd., der kein Rechtsanwalt ist und in rechtlichen Fragen berät Beispiel: Er wurde als Rechtsbeistand vom Präsidenten des Amtsgerichts Hannover bestellt … Extremes Deutsch
Rechtsbeistand — Rẹchts·bei·stand der; Jur; jemand, der die Gesetze kennt und der vom Staat die Erlaubnis hat, Leute vor Gericht zu beraten (ohne Rechtsanwalt zu sein) Rẹchts·be·ra·ter der; jemand (ein Rechtsanwalt), der z.B. eine Regierung, eine große Firma in … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtsbeistand — Berufsbezeichnung für eine Person, der nach § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) die unbeschränkte Erlaubnis für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch den dafür zuständigen Präsidenten des Amts oder Landgerichts erteilt… … Lexikon der Economics
Rechtsbeistand — Rẹchts|bei|stand … Die deutsche Rechtschreibung