- Registerpapier
Registerpapier, eine Art starkes Schreibepapier, wie es zu Registern gebraucht wird; das Format (Registergröße) ist etwas kleiner als Median, größer als Kanzleigröße.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Registerpapier, eine Art starkes Schreibepapier, wie es zu Registern gebraucht wird; das Format (Registergröße) ist etwas kleiner als Median, größer als Kanzleigröße.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Register — (v. lat. Regesta), 1) ein Verzeichniß mehrer Dinge einer Art, z.B. Waaren , Geburts Schuldregister etc.; 2) ein Verzeichniß der Dinge, welche bei einer Behörde angebracht od. von derselben verhandelt worden sind (vgl. Registratur); 3) ein… … Pierer's Universal-Lexikon