Rückbürge
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Rückbürge — Rückbürge, s. Bürgschaft … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückbürge — Rückbürge, s. Bürgschaft … Kleines Konversations-Lexikon
Rückbürge — Rückbürge, Bürge, der sich dem Hauptbürgen für den Fall, daß dieser zahlen müßte, verbürgt … Herders Conversations-Lexikon
Rückbürge, der — Der Rückbürge, des n, plur. die n. 1) In den Rechten, ein Bürge, welcher im Nothfalle in die Stelle des Hauptbürgen tritt, welcher nur alsdann als Bürge angegangen wird, wenn der Hauptbürge seine Verbindlichkeit nicht erfüllet; im Oberdeutschen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rückbürge — Rụ̈ck|bür|ge 〈m. 17〉 Bürge für die Regressschuld eines Schuldners … Universal-Lexikon
Rückbürge — Person, die sich einem Bürgen für den Fall, dass er aus der ⇡ Bürgschaft in Anspruch genommen wird, für die Sicherheit des dem Bürgen vom Hauptschuldner zu leistenden Ersatzes verbürgt. Anders: Nachbürge (⇡ Nachbürgschaft) … Lexikon der Economics
Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia