- Schleiz
Schleiz, 1) (Reuß-S.), bis 1848 ein besonderes Fürstenthum, welches seitdem mit Gera zu dem Fürstenthum Reuß Jüngere Linie vereinigt ist, s.u. Reuß; 2) Hauptstadt darin u. zweite Residenz des Landes, an der Wiesenthal, getheilt in die Alt-, Neu- u. Heinrichsstadt; hat Schloß mit Schloßkirche u. Bibliothek, ist Sitz mehrer Justizbehörden, eines Landrathsamts u. der obersten Administrativbehörde (Kammercommission), hat mehre Kirchen, Schullehrerseminar, Lyceum, Waisen-, Krankenhaus, Wollen- u. Baumwollenweberei, Strumpfwirkerei, starke Bierbrauerei, Lebkuchenbäckerei; 6000 Ew. Geburtsort Böttgers, des Erfinders des Porzellans. In der Nähe das Lustschloß Heinrichsruh u. der Lustort Eremitage. – An der Stelle des jetzigen Schlosses lag im Alterthume eine sorbenwendische Warte; die Stadt wirb 1273 urkundlich zuerst erwähnt, 1349 erhielt sie ihre ersten Privilegien u. Statuten. S. litt im Hussiten- u. Dreißigjährigen Kriege viel u. brannte 1689 fast ganz nebst dem Schlosse ab. Hier am 9. Oct. 1806 Gefecht siegreich für die Franzosen gegen den preußischen General Tanenzien, s. Preußisch-Russischer Krieg von 1806 u. 1807. Am 3. Juli 1837 brannte es wieder fast ganz nebst dem Schlosse ab u. am 2. Aug. 1856 abermalgroßes Brand (230 Gebäude u. die alte schöne Nicolaikirche).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.