Schooßfall

Schooßfall

Schooßfall, der im Intestaterbrecht, in Abweichung von den Bestimmungen des Gemeinen Rechtes, nach mehren Particularrechten geltende Vorzug der Ascendenten vor den Geschwistern u. deren Kindern nach dem altdeutschen Spruch: das Kind fällt in der Mutter Schooß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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