Schuldbrief

Schuldbrief

Schuldbrief, so v.w. Schuldschein.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schuldbrief — Schuldbrief,   die bei der Erteilung einer Briefgrundschuld ausgestellte Urkunde (Grundschuld). Nach schweizerischem Recht ist der Schuldbrief eine der Formen des Grundpfandrechts. Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet,… …   Universal-Lexikon

  • Schuldbrief — Schuldbrief, soviel wie Schuldschein …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldbrief — Schuldbrief, s.v.w. Schuldschein (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schuldbrief — Schuldbrief, Schuldschein, Pfandbrief, s. Hypothek, Obligation, Pfand …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schuldbrief — Grundpfandrechte bilden die sachenrechtliche Grundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann sich der Kreditgeber aus dem Wert des Grundstücks bezahlt machen. Die Einzelheiten sind in den… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldbrief — Brief: Mit der Buchstabenschrift, die die Germanen durch die Römer kennenlernten – die kulturgeschichtlichen Zusammenhänge sind unter ↑ schreiben aufgezeigt –, strömte eine Fülle von fremden Bezeichnungen aus dem Lat. in unseren Sprachbereich.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Schuldbrief — Ein durchstochener Schuldbrief kann niemand mehr mahnen (oder: betrüben). – Henisch, 507, 63; Petri, II, 174 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Schuldbrief, der — Der Schuldbrief, des es, plur. die e, ein Brief, d.i. eine Urkunde, worin man einem andern eine Geldsumme schuldig zu seyn bekennet; eine Obligation, Handschrift …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schuldbrief — ⇡ Schuldschein …   Lexikon der Economics

  • Schuldschein — Schuldbrief, Schuldurkunde. I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i.d.R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht. Sch. ist kein ⇡ Wertpapier; Besitz der Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”