- Magistralformeln
Magistralformeln, Vorschriften zu besonderen Arzneibereitungen unter einem bestimmten Namen, den ihnen der verordnende Arzt gibt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Magistralformeln, Vorschriften zu besonderen Arzneibereitungen unter einem bestimmten Namen, den ihnen der verordnende Arzt gibt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Magistrālformeln — Magistrālformeln, s. Rezept … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pillen — (Pilulae), 1) aus einem steifen u. zähen Teige geformte Kügelchen von Pfefferkorns bis Erbsengröße, welche ganz verschluckt u. bes. dann vorgeschrieben werden, wenn scharfe, übelschmeckende, in kleiner Gabe wirksame Stoffe gegeben werden sollen.… … Pierer's Universal-Lexikon
Electuarĭum — (Latwerge), Arzneiform, meist aus Pulvern, doch auch aus andern Heilstoffen durch Syrup od. Honig zu dickflüssiger Masse gebracht u. messerspitzen od. theelöffelweise genommen. Man hat mehrere Magistralformeln dieser Art, z.B. E. anthelminthĭcum … Pierer's Universal-Lexikon
Rezépt — (lat.), eine Vorschrift zur Bereitung zusammengesetzter Mittel zum häuslichen Gebrauch oder zu technischen Zwecken, speziell die schriftliche, vom Arzt dem Apotheker gegebene Anweisung zur Bereitung einer Arznei, wird in Deutschland in der Regel… … Meyers Großes Konversations-Lexikon