Subsumtion — Die Subsumtion (auch Subsumption), deutsch Unterordnung, ist ein klassifikatorischer Vorgang, bei dem man einen Begriff oder eine Struktur unter einen anderen Begriff bzw. eine andere Struktur ordnet. Die Vorgehensweise der Subsumtionslogik oder… … Deutsch Wikipedia
Subsumtion — Subsumption; Unterordnung * * * Sub|sum|ti|on 〈f. 20〉 das Subsumieren * * * Sub|sump|ti|on (selten), Sub|sum|ti|on, die; , en: 1. (bildungsspr.) das ↑ Subsumieren … Universal-Lexikon
Subsumtion (Recht) — Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum), gelegentlich Subsumption geschrieben[1], ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet. In der Rechtswissenschaft wird der Begriff als… … Deutsch Wikipedia
Subsumtion (Rechtswissenschaft) — Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum), gelegentlich Subsumption[1], ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet. In der Rechtswissenschaft wird der Begriff als Anwendung einer… … Deutsch Wikipedia
Subsumtion — Sub|sum|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Unterordnung (unter einen allgemeinen Begriff) 2. Zusammenfassung [Etym.: → subsumieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Subsumtion — Sub|sum|ti|on die; , en <zu ↑...ion>: 1. Unterordnung von Begriffen unter einen Oberbegriff. 2. Unterordnung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm … Das große Fremdwörterbuch
subsumtion — sub|sum|tion (el. subsumption) sb., en, er, erne (indordning under noget mere alment) … Dansk ordbog
Subsumtion — Sub|sum|ti|on, die; , en … Die deutsche Rechtschreibung
Formelle und reelle Subsumtion — Mit der Unterscheidung zwischen formeller und reeller Subsumtion der Arbeit unter das Kapital verweist Karl Marx in seiner Kritik der politischen Ökonomie darauf, dass der konkrete Arbeitsprozess durch das Kapitalverhältnis fortlaufend verändert… … Deutsch Wikipedia
Subsumption — Subsumtion; Unterordnung * * * Sub|sump|ti|on (selten), Sub|sum|ti|on, die; , en: 1. (bildungsspr.) das ↑ Subsumieren (1). 2. (Rechtsspr.) Unterordnung eines Sachverhalts unter den Tatbestand e … Universal-Lexikon