- Theodrŏmi
Theodrŏmi, in ältester Zeit in Constantinopel die beiden Geistlichen, welche als Abgeordnete ihrer Gemeinde einer Bischofswahl, Almosensammlung, Untersuchung eines Schismas etc. beiwohnen mußten. Vgl. Fischer, De theodromis, Cobl. 1718.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.