Miturheber

Miturheber

Miturheber u. Mitverschworener, s. Concursus ad delictum II. A) a).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Miturheber — Miturheber, eine Person, die mit einer andern eine Tat begangen, einen Gegenstand hervorgebracht hat. Nach § 30 des Reichsgesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, erstreckt sich die Schutzfrist auf die Dauer von 30… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Miturheber — mehrere ⇡ Urheber, die ein Werk gemeinsam geschaffen haben, ohne dass sie sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen (§ 8 UrhRG). Den M. steht das Urheberrecht als Gemeinschaft zur gesamten Hand zu. Mangels abweichender Vereinbarung stellen die …   Lexikon der Economics

  • Deutsches Urheberrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das …   Deutsch Wikipedia

  • Erster Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Hundertwasserhaus — 2007 Fassade des Hunder …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberpersönlichkeitsrecht — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweiter Korb — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft — Das Urheberrecht in Deutschland ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahre 1965, dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Es stellt das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachdruck [2] — Nachdruck, die Verletzung eines fremden Verlagsrechtes durch Vervielfältigung eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses. Dem bloßen Wortsinn nach bedeutet zwar N. jeder Wiederabdruck eines schon gedruckten Werkes, allein der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • 16. Februar — Der 16. Februar ist der 47. Tag des Gregorianischen Kalenders, somit verbleiben 318 Tage (in Schaltjahren 319 Tage) bis zum Jahresende. Historische Jahrestage Januar · Februar · März 1 2 …   Deutsch Wikipedia

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