Triplik

Triplik

Triplik, im bürgerlichen Rechtsverfahren, wenn dieses schriftlich ist, die dritte Schrift des Klägers, im mündlichen der dritte Satz. Eigentlich sollen nach dem gemeinen Processe jedem Theile nur zwei solche Exposés zustehen, dem Kläger die Provocation od. Klage u. die Replik, dem Beklagten Einlassung mit den Exceptionen u. dann die Duplik. Besondere Gründe, namentlich die Vorbringung neuer relevanter Thatsachen in der Duplik, können den Richter aber bestimmen, daß der mit der Duplik eingetretene Actenschluß wieder aufgehoben u. die Fortsetzung verstattet wird. Diese Venia triplicandi für den Kläger schließt die Venia quadruplicandi für den Beklagten in sich, weil dieser das letzte Wort haben muß. Manche ältere Proceßordnungen bestimmen, daß jedes Verfahren, mindestens in erster Instanz, in drei abwechselnden Schriften od. Sätzen von jeder Partei vollendet werden soll; dann braucht der Kläger um die Erlaubniß eine T. einzubringen nicht bes. zu bitten (s. übrigens Replicatio).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Triplīk — (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Dublik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Triplik — Triplik, die Beantwortung der Duplik, s. d …   Herders Conversations-Lexikon

  • Triplik — In der Rechtswissenschaft ist die Triplik die weitere (dritte) Stellungnahme des Klägers auf die Duplik des Beklagten. Die Triplik kann somit den Anspruch aufrechterhalten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden also in der Regel… …   Deutsch Wikipedia

  • Triplik — Tri|plik 〈f. 20〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [<frz. triplique; zu spätlat. triplicare „dreimal sagen“] * * * Tri|plik [auch: ...lɪk], die; , en [zu lat. triplex, ↑Triplikat, geb. nach ↑Duplik] (Rechtsspr. veraltend):… …   Universal-Lexikon

  • Triplik — Sagsørerens 3. indlæg …   Danske encyklopædi

  • Triplik — Tri|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [Etym.: <frz. triplique <neulat.; zu lat. triplicare »dreimal sagen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Triplik — Tri|plik die; , en <zu lat. triplex »dreifach«, Analogiebildung zu ↑Duplik> die Antwort des Klägers auf eine ↑Duplik des Beklagten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Triplik — Tri|plik, die; , en <lateinisch> (veraltend für Antwort des Klägers auf eine Duplik) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Quadruplik — Die Quadruplik im Zivilprozeß ist die weitere (dritte) Stellungnahme des Beklagten auf die Triplik des Klägers, die Entgegnung des Beklagten auf die Triplik des Klägers, zweite Gegeneinrede des Beklagten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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