Verfallzeit

Verfallzeit

Verfallzeit (Verfalltag), s. Wechsel.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verfallzeit — Verfallzeit, Zeitpunkt, wo der Wechsel zur Zahlungsaufforderung vorgelegt werden darf, zu sofortiger Zahlung oder in gewissen Respecttagen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verfallzeit — Ver|fạll|zeit, die (Bankw.): Zeit, nach der eine Schuld bezahlt werden muss. * * * Ver|fạll|zeit, die (Bankw.): Zeit, nach der eine Schuld bezahlt werden muss …   Universal-Lexikon

  • Verfallzeit — Zeit, nach der eine Schuld fällig wird. Bei mehreren, zu verschiedenen Terminen ausgeliehenen Beträgen kann als V. die Zeitspanne vom Tag der Ausleihung bis zum mittleren Zinstermin genommen werden. Der mittlere Zinstermin gibt an, in welcher… …   Lexikon der Economics

  • Verfallzeit — Ver|fạll|zeit (Bankwesen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Expiration Time — Verfallzeit …   Acronyms

  • Expiration Time — Verfallzeit …   Acronyms von A bis Z

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel — Wechsel. W. recht (lat. jus cambiale), W. kunde, W.wissenschaft, umfaßt im Handelsrecht die Lehre vom W. verkehr. Die bedeutendsten Handelsplätze haben ihre eigenen W. ordnungen, W.gesetze, insofern ist das W. recht meistens partikulär, doch kann …   Herders Conversations-Lexikon

  • Scadenza — (Scadenz, ital.), Verfallzeit; daher Scadenzbuch, Handlungsbuch, worein die Wechsel mit ihrer Verfallzeit eingetragen werden. Man führt zwei Seiten, eine für die Tratten, die andere für die Rimessen. Man bemerkt dabei den Aussteller, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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