Verruf

Verruf

Verruf, 1) übler Ruf; 2) (Verschiß), die Erklärung der Studenten, daß ein Bürger wegen Mangels an Ehrerbietung gegen die Studenten u. ihre Rechte auf eine Zeit gewissermaßen unehrlich sei, während welcher Zeit es nicht erlaubt ist bei dem Verrufenen zu wohnen, zu essen, trinken etc. V. kann auch gegen einzelne Studenten od. ganze Verbindungen ausgesprochen werden; er ist aber, wenn der V. z.B. wegen Feigheit in Duellsachen ausgesprochen wurde, widerruflich, wenn sich der Verrufene mit drei von dem Seniorenconvent Gestellten schlägt. V-e werden auch von einzelnen Verbindungen gegen einander ausgesprochen, u. nach der Ausscheidung der Landsmannschaften aus der Burschenschaft waren meist von beiden Parteien V-e gegen einander ausgesprochen. Wer mit einem Verrufenen umgeht, kommt ebenfalls in V. Von dem Universitätsgerichte sind schwere Strafen auf Verrufserklärungen gesetzt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Verruf — Verruf, Ehrloserklärung, gesellschaftliche Ächtung einer Person. V. wurde schon früher von Handwerker oder Gesellenvereinen gegen mißliebige Genossen oder Meister ausgesprochen; in jüngster Zeit wird er bei Arbeitseinstellungen seitens der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verruf — Verruf, im Studentenleben der von Verbindungen gegeneinander oder gegen einzelne Personen erklärte Abbruch aller gegenseitigen Beziehungen. (S. auch Boykottieren.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verruf — Verruf, soviel als übler Ruf; die Herabsetzung od. gänzliche Entwerthung einer Münzsorte; auf der Universität Ehrloserklärung v. Seite der Studenten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verruf — Verruf,der:inV.bringen:⇨verleumden(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verruf — Verruf, verrufen ↑ rufen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verruf — In Verruf kamen ursprünglich Geldmünzen, wenn die Landesregierung sie für ungültig erklärte oder ihren Wert minderte (sie verrief). Davon abgeleitet war, dass jemand in Verruf geriet, wenn sein guter Ruf zerstört war. Dazu führten Verbrechen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verruf — der Verruf (Aufbaustufe) übler Ruf, in den jmd. geraten ist Synonym: Misskredit Beispiel: Diese Gerüchte haben ihn in Verruf gebracht. Kollokation: in Verruf kommen …   Extremes Deutsch

  • Verruf — Ver|ruf 〈m. 1; unz.〉 schlechter Ruf ● jmdn. in Verruf bringen; in Verruf geraten, kommen * * * Ver|ruf, der [zu ↑ verrufen]: meist in den Wendungen in V. kommen/geraten (einen schlechten, üblen, zweifelhaften Ruf bekommen, als etw. ins Gerede… …   Universal-Lexikon

  • Verruf — Ver·ru̲f der; nur in 1 in Verruf geraten / kommen einen schlechten Ruf bekommen 2 jemanden / etwas in Verruf bringen bewirken, dass jemand / etwas einen schlechten Ruf bekommt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verruf — Ver|ruf, der (schlechter Ruf); in Verruf bringen, geraten, kommen …   Die deutsche Rechtschreibung

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